AGB Stand 01. Januar 2010
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungs- und Dienstleistungsgeschäfte der Firma JASIK Computer-Service nachfolgend Auftragnehmer genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart und vom Auftragnehmer bestätigt sind. Alle Nebenabsprachen und Vertragsenderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers. Bei der Anwendung dieser AGB gilt ausschließlich Deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, wird davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt. Die übrigen Bedingungen sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.
2. Angebote
Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behält sich der Auftragsnehmer das Recht der Berichtigung vor.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Standort Düsseldorf und wenn nichts anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Versand werden die Versandkosten und sonstigen Auslagen (Verpackung, Nachnahmegebühren, Versicherung) gesondert berechnet.
4. Vertragsabschluß
Der Auftraggeber ist an seinen Vertragsantrag vier Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt, oder die Lieferung / Dienstleistung ausgeführt hat. Bei Stornierung des Auftrages oder unbegründete Annahmeverweigerung seitens des Auftraggebers erhebt der Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Preise, Versand, Gefahrenübergang, Widerspruchsrecht
An vertraglich vereinbarte Preise für Dienstleistungen sind beide Vertragsparteien vier Wochen gebunden. Bei später vereinbarten Liefer- / Dienstleistungsterminen liefert der Auftragnehmer zu seinen, am Tage des Gefahrenüberganges, geltenden Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers. Der Versand (einschl. etwaiger Rücksendungen) erfolgt außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers ab/an Firmensitz Düsseldorf. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten vorgenommen.
6. Lieferzeiten
Vom Auftragnehmer angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Frist die Ware / Dienstleistung den Betrieb des Auftragnehmers verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt wurde. Überschreitet der Auftragnehmer die vereinbarte Frist, so hat der Auftraggeber das Recht, dem Auftragnehmer mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von drei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, dass der Auftragnehmer die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Sollte der Auftraggeber durch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen an der termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Frist bzw. der Termin um die Dauer dieser Störungen. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, ist der Auftraggeber berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Dem Auftraggeber steht im Falle einer Teillieferung das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
7. Gewährleistungen und Haftung
Der Auftragnehmer gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Hierbei ist die Schriftform zwingend. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen bzw. Garantieansprüchen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen. Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen. Bei unfreien und oder nicht versicherten Rücksendungen kann der Auftragnehmer die Annahme verweigern bzw. dem Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Rücksendungen, die nicht vom Auftraggeber aufgegeben wurden, werden von uns nicht angenommen. Berechtigte Rücksendungen an den Auftraggeber werden von uns frei Haus zurückgesandt Bei berechtigten Beanstandungen haben nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Liegt ein von Auftragnehmer zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Auftragnehmer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Auftragnehmer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Auftragnehmer haftet deshalb nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige materielle und immaterielle Schäden des Kunden. Bei der über Arbeitnehmer erworbenen Software haftet ausschließlich der Hersteller der Software. Hier sind die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller bindend, insbesondere im Handling mit Softwarepflegeverträgen.
Soweit die Haftung von Auftragnehmer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus § 1,4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463 und 480 Abs.2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern Auftragnehmer eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
8. Service- und Reparaturbedingungen
Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur gegen Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes. Reparaturen werden maximal bis zur Höhe des Neuanschaffungswertes ohne vorherige Begrenzung des Auftraggebers ausgeführt. Übersteigen die Reparaturkosten den Neuwert, wird der Auftraggeber entsprechend benachrichtigt.
9. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht, entsprechend dem Nutzungsvertrag der Programme eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
10. Webaufträge und Webdesign
Bei Webaufträgen erwirbt der Auftraggeber die Programmierdienstleistung des Auftragnehmers und das einfache, unbeschränkte Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Webseiten. Das Urheberrecht und Copyright verbleiben bei dem Auftragnehmer. Gültig ist die bei Auftragsstellung aktuelle Preisliste des Auftragnehmers für Programmierdienstleistungen, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Bei Kündigung oder Rücktritt von Webaufträgen seitens des Auftraggebers verpflichtet sich dieser, dem Auftragnehmer bis dahin entstandene Kosten zu ersetzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den bis dahin erstellten Quellcode und alle Unterlagen, die ihr zur Verfügung gestellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Sollte eine Pauschalzahlung des Auftraggebers erfolgt sein, wird der Auftragnehmer diese mit den entstandenen Kosten verrechnen und den Differenzbetrag auszahlen oder bei Überschreitung der Pauschale in Rechnung stellen. Programmierungen, für die keine Festpreise vereinbart wurden, werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber über geleistete Arbeitsstunden einen Nachweis zur Verfügung. Der Auftragnehmer behält sich vor nur unverbindliche Liefertermine zu nennen, wenn keine verwertbaren Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, da etwaige nicht vorgesehene Änderungen am Webdesign die Entwicklungszeit drastisch erhöhen können. Wird ein verbindlicher Liefertermin genannt, darf dieser maximal 5 Werktage überschreiten werden. Ist diese Frist überschritten, ist der Auftraggeber berichtigt ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet den ausgeführten Webauftrag vor der Internetpräsentation und Suchmaschinenanmeldung dem Auftraggeber zur Abnahme bereitzustellen. Die Bereitstellung des ausgeführten Webauftrags darf auch über das Internet Online erfolgen. Als Abnahmebestätigung ist eine E-Mail ausreichend.
11. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung oder Dienstleistung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank p.a. Fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Unsere Forderungen werden auch bei Stundung sofort fällig, sobald der Auftraggeber mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Auftraggeber die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Ist der Auftragnehmer berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten. Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat. Der Auftragnehmer behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung seiner Forderungen an Dritte vor. Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründetet Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, nach seiner Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Auftraggeber zu verlangen. Der Auftragnehmer hat auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatz nicht zu und ist der Auftragnehmer berechtigt, bis dahin entstandene Leistungen und Kosten an den Auftraggeber in Rechnung zu stellen und einzufordern.
12. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Zahlungseingang auf eines unseren Konten sowie allen Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Dienstleistungen handelt. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für den Auftragsnehmer, ohne sich zu verpflichten. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Ansprüche an den Auftragnehmer ab. Ist der Auftragnehmer berechtigt und der Auftraggeber ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber auch im Wege des verlängerten Eigentums-Vorbehalt uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Auftraggeber uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch Intervention des Auftragnehmers entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
13. Datenschutz
Der Auftragnehmer, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich mit Ihrer Einwilligung oder im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Telekommunikations- Datenschutzverordnung. Die uns mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zu Ihnen verwendet. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn zur Geltendmachung von Forderungen gegen Sie.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand - soweit gesetzlich zulässig - ist für alle Verpflichtungen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden Düsseldorf.
Düsseldorf, 01.01.2010

